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33935 Fundstellen
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Erster Abschnitt Geltungsberei... § 3 Keine Ahndung ohne Gesetz § 3Keine Ahndung ohne Gesetz Eine Handlung kann als Ordnungswidrigkeit nur geahn...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Erster Abschnitt Geltungsberei... § 4 Zeitliche Geltung § 4Zeitliche Geltung Die Geldbuße bestimmt sich nach dem G...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Erster Abschnitt Geltungsberei... § 5 Räumliche Geltung § 5Räumliche Geltung Wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, können nur Ordnung...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Erster Abschnitt Geltungsberei... § 6 Zeit der Handlung § 6Zeit der Handlung Eine Handlung ist zu der Zeit begangen, zu welcher der Täte...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Erster Abschnitt Geltungsberei... § 7 Ort der Handlung § 7Ort der Handlung Eine Handlung ist an jedem Ort begange...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Zweiter Abschnitt Grundlagen d... Zweiter AbschnittGrundlagen der Ahndung
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Zweiter Abschnitt Grundlagen d... § 8 Begehen durch Unterlassen § 8Begehen durch Unterlassen Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Zweiter Abschnitt Grundlagen d... § 9 Handeln für einen anderen § 9Handeln für einen anderen Handelt jemand ...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Zweiter Abschnitt Grundlagen d... § 10 Vorsatz und Fahrlässigkei... § 10Vorsatz und Fahrlässigkeit Als Ordnungswidrigkeit kann nur vorsätzliches Han...
Verkehrsträgerübergreifendes n... Sonstige Gesetze OWiG Erster Teil Allgemeine Vorschr... Zweiter Abschnitt Grundlagen d... § 11 Irrtum § 11Irrtum Wer bei Begehung einer Handlung einen Umstand n...
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