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33935 Fundstellen
Verkehrsträgerübergreifendes n...
Sonstige Verordnungen
GGAV
Anlage
Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
1
1 Abweichend von § 3 Absatz 1 der GGVSee dürfen gefährliche Güter auf Fährschiff...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
Sonstige Verordnungen
GGAV
Anlage
Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
2 Anwendungsbereich
2Anwendungsbereich Mit Ausnahme der unter Nummer 3 genannten gefährlichen Güter ...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
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Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
3 Von der Ausnahme ausgenommen...
3Von der Ausnahme ausgenommene gefährliche Güter Es dürfen nicht befördert werde...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
Sonstige Verordnungen
GGAV
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Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
4 Eignungsbescheinigung
4Eignungsbescheinigung Für die Fährschiffe muss eine Bescheinigung des Germanisc...
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Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
5 Feuerlöscheinrichtungen
5Feuerlöscheinrichtungen Der Teil des Fährschiffes, der in der Bescheinigung nac...
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Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
6 Mengengrenzen
6Mengengrenzen Es darf höchstens eine kennzeichnungspflichtige CTU des Straßenve...
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Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
7 Meldepflicht
7Meldepflicht Werden gefährliche Güter freigesetzt, muss die dem Ort des Gefahre...
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Ausnahme 33 (M) Beförderung ge...
8 Sicherungsmaßnahmen
8Sicherungsmaßnahmen Der Schiffsführer hat durch geeignete Maßnahmen dafür zu so...
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9 Angaben im Beförderungspapie...
9Angaben im Beförderungspapier Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ...
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10 Schriftliche Weisung
10Schriftliche Weisung Der Schiffsführer hat die schriftlichen Weisungen nach Ab...
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