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§ 15Befahren der Geeste Fahrzeugen von mehr als 100 Metern...
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§ 16Befahren des Industriehafens Beim Befahren des Industriehafens in der Hafeng...
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§ 17Schub- und Schleppverbände Das Schleppgeschirr der Sch...
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§ 18Schallsignale In den Häfen und auf der Geeste ist ein ...
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§ 19Gebrauch des Ankers für Manövrierzwecke Der Gebrauch d...
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§ 20Sportfahrzeuge und Traditionsschiffe Sportfahrzeuge un...
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§ 21Benutzung von schwimmenden Anlagen und Hafentreppen Sc...
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§ 22Vertäuen Fahrzeuge sind dem Wasserstand und den Wind- ...
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