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Verkehrsträgerübergreifendes n...
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Hafen-Gefahrgutverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind gefährliche Gü...
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§ 3Geltung der nationalen und internationalen Vorschriften Gefährli...
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§ 4Befugnisse der Hafenbehörden und der mit wasserschutzpolizeilichen Aufgaben betrauten Bediensteten der ...
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§ 5Grundregeln für das Verhalten im Hafen Im Hafengebiet hat sich jeder so zu verhalten, dass durch gefä...
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§ 6Ausnahmen Die Hafenbehörde kann in Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen von dieser ...
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§ 7Einbringen gefährlicher Güter in den Hafen Gefährliche Güter dürfen in einen Hafen nu...
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§ 8Liegeplätze für Wasserfahrzeuge mit gefährlichen Gütern und Abstellplätze für Landfahrzeuge mit gefährlich...
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§ 9Festmachen von Wasserfahrzeugen, Lade- und Löschleitungen, elektrische Verbindungen ...
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§ 10Brandschutz Arbeiten mit Zündquellen dürfen auf Wasserfahrzeugen nur mit Genehmigung der ...
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§ 11 Sicherheit und Besetzung ...
§ 11Sicherheit und Besetzung von Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern im Hafen; Aufenthalt an Bord ...
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