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Verkehrsträgerübergreifendes n...
Länderrecht
Sonstige
Schleswig-Holstein
Zuständigkeitsverordnung
§ 2
§ 2 Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien ...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
Länderrecht
Sonstige
Schleswig-Holstein
Zuständigkeitsverordnung
§ 3
§ 3 Die Landrätinnen und Landräte sowie die Bügermeisterinnen und Bürgermeister der kreisfreien ...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
Länderrecht
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Zuständigkeitsverordnung
§ 4
§ 4 Die Landesregierung überträgt die Befugnis zur Bestimmung der zuständigen Behörde für...
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Zuständigkeitsverordnung
§ 5
§ 5 Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
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Hafensicherheitsverordnung
Landesverordnung über die Sicherheit beim Umgang mit gefährlichen Gütern in den schleswig-holsteinischen Häfen (Hafens...
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Hafensicherheitsverordnung
§ 1 Geltungsbereich
§ 1Geltungsbereich Diese Verordnung gilt für alle öffentlichen Häfen in Schleswig-Holste...
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Hafensicherheitsverordnung
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 2Begriffsbestimmungen Im Sinne dieser Verordnung sind gefährliche Güt...
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Sonstige
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Hafensicherheitsverordnung
§ 3 Geltung der nationalen und...
§ 3Geltung der nationalen und internationalen Regelungen Im Hafen gelten bis zum Beginn ...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
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Sonstige
Schleswig-Holstein
Hafensicherheitsverordnung
§ 4 Zuständige Behörden
§ 4Zuständige Behörden Die Abwehr der Gefahren von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen, die der öffentl...
Verkehrsträgerübergreifendes n...
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Sonstige
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Hafensicherheitsverordnung
§ 5 Befugnisse der Hafenbehörd...
§ 5Befugnisse der Hafenbehörden und der Wasserschutzpolizei Im Rahmen ihrer allgemeinen ...
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