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33935 Fundstellen
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Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... 2. Abschnitt:Pflichten der Unternehmungen
Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... Art. 4 Ernennung der Gefahrgut... Art. 4Ernennung der Gefahrgutbeauftragten 1Die Unternehmungen müssen für jede Tätigkeit im Z...
Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... Art. 5 Befreiung Art. 5Befreiung 1Die Ausnahmen von der Pflicht, Gefahrgutbeauftragte zu ernennen, ...
Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... Art. 6 Einsatz der Gefahrgutbe... Art. 6Einsatz der Gefahrgutbeauftragten 1Die Gefahrgutbeauftragten dürfen nur in den Bereich...
Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... Art. 7 Meldung an die Behörden... Art. 7Meldung an die Behörden Die Unternehmungen müssen der Vollzugsbehörde unaufgefordert i...
Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... Art. 8 Stellung der Gefahrgutb... Art. 8Stellung der Gefahrgutbeauftragten im Betrieb 1Die Unternehmungen müssen die Vorausset...
Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... Art. 9 Bekanntmachung im Betri... Art. 9Bekanntmachung im Betrieb Die Unternehmungen müssen dafür sorgen, dass die Gefahrgutbe...
Internationales Recht Schweiz GGBV 2. Abschnitt: Pflichten der Un... Art. 10 Kontrollen Art. 10Kontrollen 1Die Unternehmungen haben der Vollzugsbehörde alle notwendigen ...
Internationales Recht Schweiz GGBV 3. Abschnitt: Aufgaben der Gef... 3. Abschnitt:Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten
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