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Internationales Recht
Schweiz
GGBV
1. Abschnitt: Allgemeine Besti...
Art. 3 Definitionen
Art. 3Definitionen In dieser Verordnung bedeuten: ...
Internationales Recht
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
2. Abschnitt:Pflichten der Unternehmungen
Internationales Recht
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
Art. 4 Ernennung der Gefahrgut...
Art. 4Ernennung der Gefahrgutbeauftragten 1Die Unternehmungen müssen für jede Tätigkeit im Z...
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
Art. 5 Befreiung
Art. 5Befreiung 1Die Ausnahmen von der Pflicht, Gefahrgutbeauftragte zu ernennen, ...
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
Art. 6 Einsatz der Gefahrgutbe...
Art. 6Einsatz der Gefahrgutbeauftragten 1Die Gefahrgutbeauftragten dürfen nur in den Bereich...
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
Art. 7 Meldung an die Behörden...
Art. 7Meldung an die Behörden Die Unternehmungen müssen der Vollzugsbehörde unaufgefordert i...
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
Art. 8 Stellung der Gefahrgutb...
Art. 8Stellung der Gefahrgutbeauftragten im Betrieb 1Die Unternehmungen müssen die Vorausset...
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
Art. 9 Bekanntmachung im Betri...
Art. 9Bekanntmachung im Betrieb Die Unternehmungen müssen dafür sorgen, dass die Gefahrgutbe...
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2. Abschnitt: Pflichten der Un...
Art. 10 Kontrollen
Art. 10Kontrollen 1Die Unternehmungen haben der Vollzugsbehörde alle notwendigen ...
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3. Abschnitt: Aufgaben der Gef...
3. Abschnitt:Aufgaben der Gefahrgutbeauftragten
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