-- WEBONDISK OK --
Gefahrguttransport Land und See
X
Suchen
Nur ganzes Wort
Inhalt
Blättern
Verlauf
Hilfe
Inhalt
Herzlich willkommen
Allgemeine Hinweise für den Benutzer
Straßenverkehr (ADR) (7331)
Straßenverkehr (ADR) (7331)
Eisenbahnverkehr (RID) (6703)
Eisenbahnverkehr (RID) (6703)
Binnenschiffsverkehr (ADN) (6726)
Binnenschiffsverkehr (ADN) (6726)
Seeschiffsverkehr (IMDG-Code & GGVSee) (6593)
Seeschiffsverkehr (IMDG-Code & GGVSee) (6593)
Verkehrsträgerübergreifendes nationales Recht (6056)
Internationales Recht (517)
Beförderungspapier für Straße, See, Luft und Schiene
ADR-Beförderungspapier-Modul für Stückgut
Diskutieren Sie mit in unseren Gefahrgut-Foren
News und mehr bei Gefahrgut.de
Verlauf
33935 Fundstellen
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
3. Abschnitt: Aufgaben der Gef...
Art. 11 Allgemeine Aufgaben
Art. 11Allgemeine Aufgaben 1Die Gefahrgutbeauftragten haben: ...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
3. Abschnitt: Aufgaben der Gef...
Art. 12 Unfallbericht
Art. 12Unfallbericht 1Die Gefahrgutbeauftragten gewährleisten, dass innert nützlicher ...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
4. Abschnitt:Ausbildung und Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
Art. 13 Grundsatz
Art. 13Grundsatz Gefahrgutbeauftragte müssen eine Ausbildung erhalten und eine Prüfung ...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
Art. 14 Umfang der Ausbildung
Art. 14Umfang der Ausbildung 1Die Ausbildung hat ausreichende Kenntnisse über die Gefahren b...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
Art. 15 Durchführung der Ausbi...
Art. 15Durchführung der Ausbildung 1Die Ausbildung muss in der Schweiz durchgeführt werden. ...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
Art. 16 Dauer der Ausbildung
Art. 16Dauer der Ausbildung 1Die Ausbildung für den allgemeinen Teil, in welchem die ...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
Art. 17 Ausbildungsbescheinigu...
Art. 17Ausbildungsbescheinigung 1Der Ausbildungsveranstalter gibt eine Ausbildungsbescheinig...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
Art. 18 Prüfungsvoraussetzung
Art. 18Prüfungsvoraussetzung 1Wer über eine gültige Ausbildungsbescheinigung verfügt, kann e...
Internationales Recht
Schweiz
GGBV
4. Abschnitt: Ausbildung und P...
Art. 19 Prüfung
Art. 19Prüfung 1Die Prüfung kann nur über die in der Ausbildungsbescheinigung ...
Ihre Anfrage wird bearbeitet.
Inhalte drucken/exportieren
×
PDF drucken
PDF exportieren
DOCX exportieren
Drucken
PDF drucken
×
Testzeitraum
×
Update verfügbar
×
Jetzt installieren