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Internationales Recht
Schweiz
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3. Abschnitt: Konformitätsbewe...
Art. 15 Bezeichnung
Art. 15 Fassung gemäss Anhang Ziff. II 8 der Gütertransportverordnung v...
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3. Abschnitt: Konformitätsbewe...
Art. 16 Aufsicht
Art. 16Aufsicht Das BAV beaufsichtigt die bezeichneten Konformitätsbewertungsstellen. ...
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4. Abschnitt: Marktüberwachung...
4. Abschnitt:Marktüberwachung
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4. Abschnitt: Marktüberwachung...
Art. 17 Mitwirkung anderer Beh...
Art. 17Mitwirkung anderer Behörden oder Organisationen Das UVEK kann andere Behörden oder Or...
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4. Abschnitt: Marktüberwachung...
Art. 18 Aufgaben und Befugniss...
Art. 18Aufgaben und Befugnisse des BAV Das BAV verfolgt begründete Hinweise, wonach Gefahrgu...
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4. Abschnitt: Marktüberwachung...
Art. 19 Mitwirkungs- und Ausku...
Art. 19Mitwirkungs- und Auskunftspflichten Hersteller, deren Bevollmächtigte, Importeure, Ve...
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4. Abschnitt: Marktüberwachung...
Art. 20 Sprache der Unterlagen...
Art. 20Sprache der Unterlagen Die Unterlagen und die zu ihrer Beurteilung erforderlichen Aus...
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4. Abschnitt: Marktüberwachung...
Art. 21 Nicht konforme Gefahrg...
Art. 21Nicht konforme Gefahrgutumschliessungen Ein Hersteller, dessen Bevollmächtigter, ein ...
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5. Abschnitt: Gebühren
5. Abschnitt:Gebühren
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5. Abschnitt: Gebühren
Art. 22 Gebühren für die Bezei...
Art. 22Gebühren für die Bezeichnung von Konformitätsbewertungsstellen Das UVEK erhebt Gebühr...
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